- gutartig
- benigne (fachsprachlich)
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gut|ar|tig ['gu:t|a:ɐ̯tɪç] <Adj.>:1. von gutem Wesen (nicht widerspenstig oder gefährlich):ein gutartiges Kind; das Tier ist gutartig.Syn.: ↑ lieb.2. keine Metastasen bildend und das Leben des Patienten nicht gefährdend:ein gutartiges Geschwür; der Tumor war gutartig.* * *
gut|ar|tig 〈Adj.〉1. ungefährlich, nicht lebensbedrohend (Geschwulst)* * *
gut|ar|tig <Adj.>:1. ein gutes, anständiges Wesen aufweisend:ein -es Kind;das Tier ist g. (nicht widerspenstig od. gefährlich).2. keine Metastasen bildend u. das Leben des od. der Betroffenen nicht gefährdend:eine -e Geschwulst;der Tumor hat sich als g. erwiesen.* * *
gut|artig,Medizin: benigne.* * *
gut|ar|tig <Adj.>: 1. von gutem, anständigem Wesen: ein -es Kind; das Tier ist g. (nicht widerspenstig od. gefährlich). 2. keine Metastasen bildend u. das Leben des Patienten nicht gefährdend: eine -e Geschwulst; der Tumor hat sich als g. erwiesen.
Universal-Lexikon. 2012.